Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(1) Allgemeines

Gegenstand der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Lektorats Agapenna von Nora-Marie Borrusch (im Folgenden Auftragnehmerin genannt) sind Dienstleistungen in den Gebieten Lektorat, Korrektorat, Schreibcoaching und Planung belletristischer, wissenschaftlicher oder sonstiger schriftlicher Projekte.
Mit der Auftragserteilung akzeptieren beide Vertragspartner als Vertragsgrundlage die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Auftragnehmerin. Änderungen und Ergänzungen der Vertragsbedingungen gelten nur, wenn sie von der Auftragnehmerin schriftlich bestätigt werden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

(2) Zustandekommen und Beendigung des Vertrags

(2.1)    Angebot und Auftragserteilung. Vor dem Vertragsabschluss teilt der Auftraggeber der Auftragnehmerin seine Wünsche bezüglich Aufgaben der Auftragnehmerin (Art der Beratung, Arbeitsumfang, Dauer und Abgabefristen, weiteres Vorgehen) sowie des zu betreuenden Texts (Inhalt, Verwendungszweck, Umfang, Tonalität, Sonderwünsche) mit. Die Auftragnehmerin unterbreitet dem Auftraggeber daraufhin ein individuelles Angebot. Der Auftrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber diesem oder einem anderen Angebot zustimmt. Dieses Vorabgespräch ist für den potenziellen Auftraggeber kostenlos.

(2.2)   Verbindliche, individuelle Vereinbarungen und Widerrufsrecht. Art  der Beratung, Dauer, Arbeitsumfang und weiteres Vorgehen werden im individuellen Auftrag schriftlich festgehalten und gelten, sofern nicht anders vereinbart, als verbindliche Grundlage für dieses Projekt.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der verbindliche Auftrag bei der Auftragnehmerin schriftlich oder in elektronischer Form eingegangen ist und der Auftrag von ihr angenommen und schriftlich oder elektronisch bestätigt wurde. Bis zum Zeitpunkt der Bestätigung durch die Auftragnehmerin besteht ein Widerrufsrecht seitens des Auftraggebers. Sobald der Auftrag bestätigt wurde, erlischt das Widerrufsrecht.

(2.3)    Leistungsumfang und Kosten. Wenn im Rahmen des individuellen Auftrags der konkrete Leistungsumfang nicht verbindlich festgelegt wurde, kann der Auftraggeber jederzeit ohne weitere Angabe von Gründen den Auftrag abbrechen oder zeitweise unterbrechen. Abgesehen von den bereits in Anspruch genommenen Leistungen entstehen ihm dadurch keine zusätzlichen Kosten.
Wurde der konkrete Leistungsumfang im individuellen Auftrag verbindlich festgelegt oder ein Pauschalpreis vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Leistungen zu bezahlen, unabhängig davon, ob er sie in vollem Umfang in Anspruch genommen hat. Hat der Auftraggeber diese Leistungen nachweislich nicht oder nur in sehr geringem Umfang in Anspruch genommen, kann ein Preisnachlass bis zu 75% gewährt werden. Die Nachweispflicht liegt beim Auftraggeber.

(2.4)    Nachträgliche Modifikationen. Der individuelle Auftrag kann in Hinblick auf die weitere Vorgehensweise jederzeit nach Absprache zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber modifiziert und den Gegebenheiten des Projekts angepasst werden. Die Vereinbarungen des neuen Auftrags sind gültig, sobald der neue Auftrag in schriftlicher oder elektronischer Form bei der Auftragnehmerin eingegangen ist und von ihr in schriftlicher oder elektronischer Form bestätigt wurde.

(2.5)    Unzumutbarkeit. Die Auftragnehmerin ist jederzeit berechtigt, den Vertrag zu kündigen, wenn die zu erbringende Leistung nach Vertragsabschluss für sie unzumutbar geworden ist oder die Leistungserbringung sich als unmöglich erweist. Der Beweis für die Unzumutbarkeit bzw. Unmöglichkeit ist von der Auftragnehmerin zu erbringen.

(3) Leistungserbringung

(3.1)    Durchführung des Auftrags. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die von ihr angenommenen Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen, unter Einsatz aller ihr zur Verfügung stehenden Mittel und Kenntnisse, unter Einbeziehung der Wünsche und Erwartungen des Auftraggebers und unter strenger Einhaltung der für das Textprojekt geltenden vertraglichen, rechtlichen und sonstigen Bedingungen durchzuführen.

(3.2)  Termine und Fristen
(3.2.1)    Die Beratung des Auftraggebers und die Besprechung des Textmaterials kann telefonisch, per Email, in individuellen Sitzungen oder über Skype erfolgen. Im Rahmen des individuellen Auftrags wird festgelegt, wie häufig und auf welchem Kommunikationsweg dieser Kontakt erfolgen soll.
Wird auf Wunsch des Auftraggebers eine Besprechung außerhalb des Büros der Auftragnehmerin abgehalten, kann die Auftragnehmerin dem Auftraggeber nach Absprache die dafür anfallenden Spesen in Rechnung stellen.
(3.2.2)    Sowohl die Auftragnehmerin als auch der Auftraggeber verpflichten sich, vereinbarte Termine, die eine Anwesenheit vor Ort erfordern, einzuhalten.
Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung ist für den Auftraggeber bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin möglich. Danach wird ein Stundenhonorar zu 50% in Rechnung gestellt. Bei Nichtanwesenheit ohne vorherige Information der Auftragnehmerin wird als Ausfallhonorar ein volles Stundenhonorar plus Spesen fällig. Zum Stundenhonorar vgl. Preise Standardlektorat.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Beratungstermine zu verschieben. Dazu zählen auch Krankheit, Netzwerk- und Serverfehler sowie etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen. In diesem Fall wird sie den Auftraggeber schnellstmöglich verständigen und einen Ersatztermin anbieten.

(3.3)    Leistungszeitraum
(3.3.1)    Die Auftragnehmerin ist um zeitnahes Arbeiten und eine strikte Einhaltung der Leistungsfristen bemüht. Verzögerungen sind jedoch nicht auszuschließen. Leistungsfristen stellen, sofern nicht anders vereinbart, nur voraussichtliche Termine dar.
Erkennt die Auftragnehmerin, dass es zu Verzögerungen kommt, wird sie versuchen, den Auftraggeber zu informieren.
(3.3.2)    Wird eine verbindlich festgelegte Frist um mehr als drei Tage bzw. bei Expressaufträgen um mehr als 12 Stunden überschritten, ohne dass die Auftragnehmerin nachweislich versucht hat, den Auftraggeber vor der Fristüberschreitung über die Verzögerung zu informieren, kann der Auftraggeber durch eine formlose Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Die Auftragnehmerin verliert damit den Anspruch auf ihr Honorar für diejenigen Leistungen, die nach der Kündigung nicht mehr erbracht werden konnten. Hiervon ausgenommen sind Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt, Krankheit, Netzwerk- und Serverfehlern sowie etwaigen anderen Leitungs- und Übertragungsstörungen sowie Verzögerungen, die durch mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers verursacht werden (vgl. 3.5.1).
Dem Auftraggeber steht wegen Nichteinhaltung von Fristen oder Terminen kein Anspruch auf Schadensersatz zu.

(3.4)    Leistungen der Auftragnehmerin
(3.4.1)    Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, nur diejenigen Leistungen zu erbringen, die im Rahmen des individuellen Auftrags vereinbart wurden. Sollte sich während der Textarbeit herausstellen, dass weitere Leistungen notwendig oder ratsam sind, wird die Auftragnehmerin sich mit dem Auftraggeber in Verbindung setzen, um ihn darüber zu informieren und, falls gewünscht, einen neuen Auftrag zu vereinbaren. Erbringt die Auftragnehmerin ohne vorherige Absprache in größerem Maß Leistungen, die über die vereinbarten Aufgaben hinausgehen (vgl. 6.2), ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, diese zu bezahlen.
(3.4.2)    Ein Korrektorat (Überprüfung des Textes auf Fehlerfreiheit in Hinblick auf Orthografie, Grammatik und Interpunktion) ist nicht zwangsläufig Teil des Lektorats oder Coachings, sondern findet nur statt, wenn diese Leistung vom Auftraggeber gewünscht und im Rahmen des individuellen Auftrags schriftlich gebucht wurde.

(3.4.3) Für die Fehlerfreiheit der von ihr bearbeiteten Texte übernimmt die Auftragnehmerin in keinem Fall Garantie. Trotz pünktlicher und sorgfältiger Bearbeitung jedes Auftrags kann keine hundertprozentige Fehlerfreiheit garantiert werden, sondern nur ein ungefähres Maß von usuell 95 Prozent weniger Fehlern, gemessen am Ausgangszustand des Textes und pro Korrektoratsdurchgang.

(3.4.4) Dem Kunden obliegt die endgültige Überprüfung von bearbeitetem Textmaterial vor der Nutzung. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden, die entstehen, wenn der Auftraggeber eine finale Überprüfung nicht oder nur nachlässig durchführt.

(3.5)    Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
(3.5.1)    Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass er der Auftragnehmerin die für die Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten rechtzeitig und im erforderlichen Umfang zur Verfügung stellt. Ebenso erklärt er sich bereit, gemäß individueller Vereinbarung für Rücksprachen zur Verfügung zu stehen.
Kosten, die dem Auftraggeber durch seine Mitwirkung entstehen, sind von ihm selbst zu tragen.
Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für Ausführungsmängel oder Verzögerungen, die vom Auftraggeber durch falsche, unvollständige oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellte Unterlagen und Informationen, mangelnde Erreichbarkeit auf dem vereinbarten Weg sowie unklare oder unvollständige Auftragserteilung verursacht werden.
Liegt der Arbeitsaufwand der Auftragnehmerin durch das Versäumnis des Auftraggebers über den bei Vertragsabschluss vorgenommenen Schätzungen, ist die Auftragnehmerin zu einer angemessenen Erhöhung des Honorars berechtigt.
(3.5.2)    Ist der Auftraggeber mit der Art der Leistungserfüllung durch die Auftragnehmerin unzufrieden, ist er verpflichtet, sie so früh wie möglich auf diesen Missstand hinzuweisen, damit entsprechende Absprachen getroffen und ähnliche Mängel künftig vermieden werden können. Der Anspruch auf Reklamation entfällt, wenn dem Auftraggeber die Vorgehensweise der Auftragnehmerin aus bereits erbrachten Teilleistungen bekannt war und er die Möglichkeit hatte, zu einem früheren Zeitpunkt auf Mängel hinzuweisen, dies jedoch unterlassen hat.
(3.5.3)    Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Daten und Dateien müssen technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin alle aus der Nutzung dieser Materialien entstandene Schäden zu ersetzen und die Auftragnehmerin von allen Ansprüchen Dritter freizustellen.

(3.6)    Lieferung. Die Lieferung bearbeiteter Texte durch die Auftragnehmerin erfolgt per E-Mail. Auf Wunsch des Auftraggebers kann sie per Post oder durch persönliche Aushändigung erfolgen, etwaige Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen und dieser muss zuvor von der Auftragnehmerin über die anfallenden Kosten informiert werden.
Die Auftragnehmerin haftet lediglich für die ordnungsgemäße Absendung der Daten. Verlust oder Verfälschung der Daten auf dem Übertragungsweg sind allein Risiko des Auftraggebers, sofern sie nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Auftragnehmerin zurückzuführen sind. Der Auftraggeber ist für eine endgültige Überprüfung der übertragenen Texte und Dateien verantwortlich, da eine Veränderung der übertragenen Daten auf elektronischem Weg nicht ausgeschlossen werden kann.
Erfolgt die Lieferung durch persönliche Aushändigung, ist die Auftragnehmerin berechtigt, dem Auftraggeber nach Absprache die Kosten der Überbringung in Rechnung zu stellen.

(4) Nutzung der Texte

(4.1)    Nutzungsrechte. Die Auftragnehmerin garantiert, dass der Auftraggeber die von ihr bearbeiteten Texte und Konzepte zeitlich und räumlich uneingeschränkt und ohne Stückzahlbegrenzung nutzen kann. Der Auftraggeber ist auch zur Bearbeitung der Texte und Konzepte sowie zur Übertragung der Rechte auf Dritte berechtigt.

(4.2)    Verantwortlichkeiten. Der Auftraggeber führt sein Textprojekt in eigenem Namen und in alleiniger Verantwortung durch. Die Auftragnehmerin unterstützt ihn lediglich bei der Realisierung des Projekts. Sie ist nicht verantwortlich für den Inhalt der von ihr für den Auftraggeber bearbeiteten Texte und haftet daher nicht für straf- oder privatrechtliche oder sonstige Konsequenzen, die dem Auftraggeber durch die Verwendung der Texte entstehen. Es obliegt dem Auftraggeber, Sorge dafür zu tragen, dass die von ihm gelieferten Texten und Konzepte nicht anderweitig urheberrechtlich geschützt sind und ihre Verwendung nicht verboten ist, sofern sie für eine Verwendung außerhalb des Privatgebrauchs vorgesehen sind. Gibt der Auftraggeber der Auftragnehmerin urheberrechtlich geschütztes Material zur Bearbeitung, trifft die Auftragnehmerin bei eventuellen Regressansprüchen der Urheber keine Schuld. Auch kann sie hierfür nicht in Haftung genommen werden.

(4.3)    Keine Erfolgsgarantie. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Verantwortung für das aus dem Textprojekt resultierende Ergebnis. Eine „Erfolgsgarantie“ ist ausgeschlossen.

(5) Datenschutz

(5.1) Verarbeitung personenbezogener Daten. Die personenbezogenen Daten (z. B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung), die der Auftraggeber im Zuge der Auftragserteilung an die Auftragnehmerin übermittelt,  sind für Vertragsabschluss und Bezahlvorgang erforderlich. Diese Daten werden von der Auftragnehmerin nur gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts und des Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) verarbeitet. Diese Datenschutzerklärung bezieht sich nur auf diese Webseite. Falls Sie über Links auf diesen Seiten auf andere Seiten weitergeleitet werden, informieren Sie sich bitte dort über den jeweiligen Umgang mit Ihren Daten.

(5.2)  Vertraulichkeit. Die Auftragnehmerin sichert absolute Vertraulichkeit zu. Dies bezieht sich sowohl auf die Person des Auftraggebers als auch auf Informationen, die durch den Auftrag bekannt werden. Diese Vertraulichkeitsverpflichtung hat auch über den Zeitraum der Bearbeitung hinaus auf unbegrenzte Zeit Bestand. Darüber hinaus trifft die Auftragnehmerin die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um einen größtmöglichen Datenschutz zu gewährleisten.
Bei der elektronischen Übermittlung von Texten und Daten sowie der Kommunikation über Email und Skype zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin kann ein absoluter Schutz vertraulicher Daten allerdings nicht gewährleistet werden, da nie ganz auszuschließen ist, dass Dritte unbefugt auf elektronischem Weg Zugriff auf die übermittelten Informationen nehmen. Die Auftragnehmerin haftet für solche Eingriffe Dritter nicht.

(5.3)    Aufbewahrung der Daten. Für die Leistungserbringung erforderliche Daten, Unterlagen und Textmaterialien bewahrt die Auftragnehmerin für 2 Jahre auf. Dies betrifft auch Material, das der Auftragnehmerin vor Abschluss eines Vertrags im Rahmen von Verhandlungen und vorbereitenden Planungen ausgehändigt wurde, auch wenn es zu keinem Vertragsabschluss kam. Auf Wunsch des Auftraggebers kann eine frühere oder spätere Vernichtung von Textmaterial und Daten erfolgen. Nach Vernichtung der Daten erlischt jedoch der Anspruch auf Reklamation, da in diesem Fall die Mangelleistung durch die Auftragnehmerin nicht mehr nachgewiesen werden kann.

(6) Vergütung

(6.1)    Honorare und Steuern. Alle Honorare werden in Euro (€) berechnet. Da die Auftragnehmerin die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs.1 UStG in Anspruch nimmt, wird auf die Honorare keine Umsatzsteuer erhoben. Die Abrechnungseinheit für alle zeitbezogenen Leistungen beträgt 15 Minuten.

Der Mindestauftragswert beträgt € 24,00.

(6.2)    Abweichungen vom Leistungsumfang. Soweit nicht anders vereinbart, werden die Leistungen von der Auftragnehmerin auf der Grundlage des im individuellen Auftrag angegebenen Stundensatzes berechnet. Im Auftrag enthaltene Mengenangaben beruhen auf den Angaben, die der Auftraggeber bei Auftragserteilung gemacht hat. Weicht der tatsächlich zu erbringende Leistungsumfang von diesen Angaben ab, gilt der tatsächliche Leistungsumfang als vereinbart. Die Auftragnehmerin ist dann berechtigt, das Honorar für ihre Leistungen entsprechend anzupassen. Wenn im Arbeitsablauf absehbar wird, dass der tatsächliche Leistungsumfang von den im Auftrag enthaltenen Mengenangaben um mehr als 25 % abweichen wird, ist die Auftragnehmerin verpflichtet, den Auftraggeber davon in Kenntnis zu setzen, um ggf. einen neuen individuellen Auftrag zu vereinbaren.
Diese Regelung gilt nicht, wenn vorab ein verbindlicher Pauschalpreis festgelegt wurde.

(6.3)    Abrechnung. Der Auftraggeber erhält spätestens vier Wochen nach Erteilung des Auftrags eine schriftliche oder elektronisch übermittelte Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug per Überweisung oder Paypal zu begleichen ist, sofern mit dem Auftraggeber keine abweichenden Zahlungsmodalitäten vereinbart wurden. Kosten für Überweisungen aus dem Ausland trägt der Auftraggeber.
Wenn im Rahmen des individuellen Auftrags eine Abrechnung nach Leistung vereinbart wurde, werden dem Auftraggeber alle Leistungen berechnet, die er bis zu diesem Zeitpunkt in Anspruch genommen hat. Wird das Lektorat, Korrektorat oder Coaching fortgesetzt, erhält der Auftraggeber weiterhin alle vier Wochen eine Rechnung über die in diesem Zeitraum jeweils in Anspruch genommenen Leistungen.
Wurde im Rahmen des individuellen Auftrags ein Pauschalpreis vereinbart (z.B. bei Servicepaketen), wird dem Auftraggeber nach vier Wochen der Gesamtpreis in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob er die in dieser Pauschale enthaltenen Leistungen völlig ausgeschöpft hat. Stehen dem Kunden durch diese Regelung nach Erhalt der Rechnung noch Leistungen zu, kann er sie selbstverständlich in Anspruch nehmen, ohne dass ihm dadurch weitere Kosten entstehen. Wenn nicht anders vereinbart, erlischt der Anspruch auf Leistungen im Rahmen von Pauschalpreisvereinbarungen 12 Monate nach Erteilung des Auftrags.

(6.4)   Zahlungsverzug. In Verzug befindliche Kunden können von weiteren Dienstleistungen ausgeschlossen werden, auch wenn ihnen laut Auftrag noch Leistungen zustehen.

(6.5) Mahngebühren. Für in Verzug befindliche Kunden stellt Lektorat Agapenna zwei Mahnschreiben in Rechnung und behält sich bei fortlaufendem Verzug rechtliche Schritte vor. Für Verzugsschäden, die der Auftragnehmerin durch den Zahlungsverzug entstehen, wie etwa Gebühren für Kontoüberzug, Rücklastschriften und dergleichen, wird pro Verzugstag ein Verzugszins von 5 Prozentpunkten (bei Unternehmen 9 Prozentpunkte zzgl. Verzugspauschale von € 40,00) über dem aktuellen Basiszinssatz berechnet. Zusätzlich wird pro Mahnschreiben, auch in elektronisch übermittelter Form, eine Gebühr berechnet; diese beträgt € 5,00 für das erste und € 10,00 für das zweite Mahnschreiben.

(6.6)    Änderungen der Preise. Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Eventuell veröffentlichte unverbindliche Preislisten können ohne Vorankündigung von der Auftragnehmerin geändert werden. Gewährte Preise und Konditionen berechtigen nicht zu der Annahme, dass diese auch in Zukunft unbestätigt gelten. Bereits vereinbarte Angebote bleiben von dieser Regelung unberührt.

(7) Reklamation und Haftung

(7.1)   Gegenstände der Garantie. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle Aufträge mit größter Sorgfalt auszuführen. Eine Garantie für Fehlerfreiheit ist jedoch ausgeschlossen. Ebenso übernimmt die Auftragnehmerin keine Garantie für den Erfolg des Projekts (vgl. 4.3).

(7.2)    Reklamation
(7.2.1)    Eine Reklamation bei Nichtgefallen der Leistung ist ausgeschlossen. Verbleiben objektiv nachweisbare, nicht unerhebliche Mängel, sind diese innerhalb von 14 Tagen nach Erbringen der jeweiligen Teilleistung zu reklamieren. Beanstandungen hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin schriftlich mitzuteilen und dabei eine genaue Beschreibung der Mängel vorzunehmen. Kann nach der Reklamation bei der Überprüfung der Leistung kein offensichtlicher Mangel festgestellt werden, so trägt der Auftraggeber die Kosten der Prüfung. Bei berechtigten Beanstandungen nimmt die Auftragnehmerin innerhalb angemessener Frist eine kostenlose Nachbesserung vor.
(7.2.2)    Schlägt die Mängelbeseitigung innerhalb dieser Frist nachweislich fehl, so hat der Auftraggeber das Recht auf Minderung bzw. verliert die Auftragnehmerin entsprechend der Bedeutung des Mangels für die Gesamtdienstleistung ihre Honoraransprüche. Weitergehende Ansprüche einschließlich Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
(7.2.3)    Eine Reklamation ist nur bei unmittelbar erbrachten Leistungen möglich. Ist dem Auftraggeber die Art der Leistungserbringung durch die Auftragnehmerin bereits aus zuvor erbrachten Teilleistungen bekannt und wurden diese Teilleistungen nicht beanstandet, entfällt der Anspruch auf Reklamation der Gesamtleistung (vgl. 2.5.2). Ebenso ist eine Reklamation ausgeschlossen, wenn auf Wunsch des Auftraggebers bereits Daten oder Textmaterial vernichtet wurden (vgl. 5.2) oder wenn der Auftraggeber an dem ihm von der Auftragnehmerin zugesandten Textmaterial Veränderung vorgenommen hat.

(7.3)    Haftung. Die Auftragnehmerin haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber ist hierbei zum Nachweis verpflichtet. Sie haftet nur für Mangelschäden, nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder indirekte Schäden. Die Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Wert des betreffenden Auftrages begrenzt. Die Auftragnehmerin haftet grundsätzlich nicht bei Schäden oder Verzögerungen, die durch mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers (vgl. 3.5.1) oder aufgrund von höherer Gewalt, Krankheit, Netzwerk- und Serverfehlern sowie etwaigen anderen Leitungs- und Übertragungsstörungen entstehen.

(8) Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. Erfüllungsort ist der Sitz der Auftragnehmerin. Gerichtsstand ist Heidelberg.

Stand: Heidelberg, Dezember 2019.